(Beringen SH). Am frühen Montagmorgen (19.10.2026) ist in der Enge in Beringen ein Geldautomat gesprengt worden.
Die Täterschaft ist flüchtig. Die Schaffhauserstrasse musste für mehrere Stunden gesperrt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Tatzeit: Montag, 19. Oktober 2026, kurz nach 4 Uhr
- Tatort: Enge in Beringen
- Vorfall: Geldautomat durch Explosion gesprengt
- Brand: Gebäude hinter dem Geldautomaten geriet in Brand
- Evakuierung: 13 Personen mussten das Gebäude verlassen
- Verletzte: Gemäss bisherigem Ermittlungsstand keine
- Flucht: Tatverdächtige flüchteten in einem schwarzen Auto
- Verkehr: Schaffhauserstrasse während mehrerer Stunden gesperrt
- Ermittlungen: Bundesanwaltschaft leitet die Untersuchung
Kurz nach 4 Uhr am Montagmorgen (19.10.2026) ist in der Enge in Beringen ein Geldautomat gesprengt worden. In Folge der Explosion geriet das Gebäude hinter dem Geldautomaten in Brand und 13 Personen mussten evakuiert werden. Personen wurden gemäss jetzigem Ermittlungsstand keine verletzt.
Die Tatverdächtigen flüchteten in einem schwarzen Auto. Die umgehend eingeleitete Fahndung nach ihnen wird weiterhin intensiv geführt.
Die Schaffhauserstrasse zwischen der Enge und Beringen musste für mehrere Stunden für den Verkehr gesperrt werden.
Nebst Mitarbeitenden des Forensischen Instituts Zürich (FOR), der Feuerwehr Neuhausen Oberklettgau, des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und der Schaffhauser Polizei standen auch Mitarbeitende des Bundesamts für Polizei (fedpol) im Einsatz. Aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten, die unter Einsatz von Sprengstoff begangen wurden, wird die Untersuchung unter der Leitung der Bundesanwaltschaft (BA) geführt.
Polizei.news informiert | Sicherheit nach Explosionen
Geldautomatensprengungen: Warum auch Unbeteiligte in Gefahr geraten können
Bei Geldautomatensprengungen geht die Gefahr weit über den eigentlichen Automaten hinaus. Die Druckwelle einer Explosion kann Gebäudeteile beschädigen, Glasscheiben zerstören und Trümmer durch die Umgebung schleudern.
Besonders kritisch sind Geldautomaten, die unmittelbar an Wohn- oder Geschäftsräume angrenzen. Explosionen können Gebäudeschäden und Brände auslösen. Auch nach der ersten Detonation können weitere Gefahren bestehen, beispielsweise durch instabile Bauteile oder nicht explodierten Sprengstoff.
Deshalb müssen Einsatzkräfte nach solchen Ereignissen zunächst die Sicherheit der Umgebung gewährleisten. Absperrungen, Evakuierungen und umfangreiche Spurensicherungen können notwendig sein, bevor ein betroffener Bereich wieder freigegeben wird.
5 Sicherheitstipps: So verhalten Sie sich nach einer Explosion
1. Sofort Abstand gewinnen
Entfernen Sie sich von der Gefahrenstelle. Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden, Glasscheiben und herumliegenden Trümmern.
2. Polizei alarmieren
Melden Sie Explosionen oder verdächtige Beobachtungen unverzüglich über die Notrufnummer 117. Nennen Sie möglichst genau den Standort und beschreiben Sie, was Sie beobachtet haben.
3. Verdächtige Gegenstände nicht berühren
Nach einer Sprengung können gefährliche Rückstände oder nicht detonierte Sprengmittel vorhanden sein. Berühren oder verschieben Sie keine unbekannten Gegenstände.
4. Fluchtfahrzeuge nicht verfolgen
Beobachten Sie eine flüchtende Täterschaft, bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Merken Sie sich nach Möglichkeit Fahrzeugtyp, Farbe, Kontrollschild und Fluchtrichtung und teilen Sie diese Angaben der Polizei mit.
5. Absperrungen konsequent respektieren
Betreten Sie abgesperrte Bereiche nicht, auch wenn von aussen keine Gefahr mehr erkennbar ist. Befolgen Sie die Anweisungen von Polizei und Feuerwehr.
Warum ermittelt bei Sprengstoffdelikten die Bundesanwaltschaft?
In der Schweiz fallen bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit Sprengstoffen in die Zuständigkeit der Bundesstrafverfolgungsbehörden. Die Bundesanwaltschaft kann deshalb die strafrechtliche Untersuchung leiten.
Die Ermittlungen erfolgen häufig in Zusammenarbeit mit kantonalen Polizeikorps, fedpol und spezialisierten forensischen Fachstellen. Dabei geht es unter anderem um die Sicherung von Spuren, die Identifizierung der Täterschaft und die Untersuchung möglicher Verbindungen zu weiteren Straftaten.
Wichtig: Wer nach einer Explosion verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet hat, sollte diese Informationen der Polizei melden. Eigene Ermittlungen oder die Verfolgung mutmasslicher Täter können gefährlich sein.
Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Schaffhauser Polizei