Hunderte Kilo schwere Vorrichtung stürzt auf Mann (51): Arbeiter schwer verletzt

(Altenrhein SG). Am Dienstagmittag (03.11.2026) ist ein 51-jähriger Mann bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt worden.

Der Rettungsdienst brachte ihn ins Spital. Der genaue Unfallhergang wird durch die Kantonspolizei St.Gallen abgeklärt.

Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Dorfstrasse in Altenrhein, Kanton St.Gallen.
  • Datum: Dienstag, 3. November 2026.
  • Alarmierung: Kurz vor 12.00 Uhr.
  • Unfallart: Schwerer Arbeitsunfall.
  • Verletzter: 51-jähriger Mann.
  • Unfallhergang: Eine mehrere hundert Kilogramm schwere Vorrichtung fiel herunter.
  • Verletzungen: Der Mann wurde schwer verletzt.
  • Erstversorgung: Rettungsdienst vor Ort.
  • Transport: Der Verletzte wurde ins Spital gebracht.
  • Ermittlungen: Kantonspolizei St.Gallen.
  • Unfallursache: Noch ungeklärt.

Altenrhein: Bei Arbeitsunfall schwer verletzt

Kurz vor 12 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem Arbeitsunfall an der Dorfstrasse. Ein 51-jähriger Mann war dort mit Arbeiten beschäftigt. Dabei fiel eine mehrere hundert Kilogramm schwere Vorrichtung herunter, wodurch der Mann schwer verletzt wurde.

Der Rettungsdienst versorgte den 51-Jährigen vor Ort und brachte ihn anschliessend ins Spital. Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kantonspolizei St.Gallen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Arbeitssicherheit und schwere Lasten

Wenn schwere Lasten herunterfallen: Sieben lebenswichtige Sicherheitsregeln

Vorrichtungen, Maschinenteile und andere schwere Gegenstände können bei einem Sturz enorme Kräfte entwickeln. Besonders gefährlich wird es, wenn sich Menschen unter einer Last oder unmittelbar daneben aufhalten. Die Suva empfiehlt deshalb, Gefahren beim Heben, Sichern und Bewegen schwerer Gegenstände systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen zu treffen.

Wichtig: Die folgenden Hinweise betreffen die allgemeine Arbeitssicherheit. Ob beim geschilderten Unfall ein Hebezeug verwendet wurde und weshalb die Vorrichtung herunterfiel, ist nicht bekannt.

1. Niemals unter schwebenden Lasten stehen

Zu den wichtigsten Sicherheitsregeln gehört, dass sich niemand unter einer angehobenen Last aufhalten darf. Auch scheinbar zuverlässig befestigte Gegenstände können durch einen technischen Defekt, eine falsche Sicherung oder eine unerwartete Bewegung herunterfallen.

Halten Sie deshalb ausreichend Abstand und verlassen Sie den Gefahrenbereich, bevor eine Last angehoben oder bewegt wird. Schwere Gegenstände dürfen nicht über Personen hinwegtransportiert werden.

2. Gewicht und Schwerpunkt vor dem Anheben bestimmen

Schwere Vorrichtungen können einen ungleichmässig verteilten Schwerpunkt besitzen. Wird dieser nicht berücksichtigt, kann die Last beim Anheben kippen oder unkontrolliert schwenken.

Die Suva nennt das Feststellen von Gewicht und Schwerpunkt als eine der lebenswichtigen Regeln für das Anschlagen von Lasten. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Anschlagpunkte und Hilfsmittel geeignet sind.

3. Nur geeignete und intakte Anschlagmittel verwenden

Ketten, Hebebänder, Seile und andere Anschlagmittel müssen zum Gewicht und zur Beschaffenheit der Last passen. Beschädigte oder falsch eingesetzte Hilfsmittel können versagen.

Prüfen Sie vor der Verwendung den Zustand der Anschlagmittel. Achten Sie auf erkennbare Schäden und die zulässige Tragfähigkeit. Bei Unsicherheiten darf die Last nicht angehoben werden, bis die richtige Sicherung geklärt ist.

4. Schwere Vorrichtungen gegen Umkippen und Herabfallen sichern

Auch abgestellte oder teilweise demontierte Maschinenteile können gefährlich sein. Werden Befestigungen entfernt, kann sich ihre Stabilität verändern.

Bevor eine schwere Vorrichtung gelöst, versetzt oder demontiert wird, muss ihre Lage beurteilt werden. Geeignete Abstützungen und Sicherungen sollen verhindern, dass sich Bauteile unbeabsichtigt bewegen. Arbeiten dürfen erst beginnen, wenn die Stabilität gewährleistet ist.

5. Arbeitsbereiche absperren und Zuständigkeiten klären

Bei Arbeiten mit schweren Gegenständen können auch Personen gefährdet sein, die nicht unmittelbar an der Tätigkeit beteiligt sind.

Sichern Sie den Gefahrenbereich gegen unbefugtes Betreten. Legen Sie fest, wer die Arbeiten leitet, wer ein Hebezeug bedient und wer Anweisungen geben darf. Klare Kommunikation verhindert Missverständnisse bei Bewegungen schwerer Lasten.

6. Mitarbeitende ausbilden und Arbeitsmittel kontrollieren

Das sichere Bewegen schwerer Lasten erfordert Fachkenntnisse. Insbesondere das Anschlagen von Lasten an Kranen, die der Kranverordnung unterstehen, setzt eine entsprechende Ausbildung voraus.

Betriebe müssen Mitarbeitende über Gefahren und Schutzmassnahmen instruieren. Hebezeuge und Anschlagmittel sind gemäss den Vorgaben zu kontrollieren und instand zu halten. Defekte Arbeitsmittel dürfen nicht weiterverwendet werden.

7. Bei schweren Verletzungen sofort richtig handeln

Wird ein Mensch von einer schweren Vorrichtung getroffen, können innere Verletzungen, Knochenbrüche und lebensgefährliche Blutungen entstehen.

Alarmieren Sie umgehend den Rettungsdienst unter 144. Sichern Sie die Unfallstelle, ohne sich selbst zu gefährden. Bewegen Sie schwer verletzte Personen möglichst nicht unnötig. Bei einer starken äusseren Blutung sollte, soweit gefahrlos möglich, direkter Druck auf die Wunde ausgeübt werden. Befolgen Sie die Anweisungen der Notrufzentrale.

Gut zu wissen: Schwere Lasten müssen nicht aus grosser Höhe fallen, um erhebliche Verletzungen auszulösen. Bereits beim Kippen oder Verrutschen können gefährliche Quetsch- und Aufprallkräfte entstehen. Entscheidend sind deshalb nicht nur die verwendeten Hebezeuge, sondern auch die sichere Lagerung und Befestigung schwerer Bauteile.

Praktischer Tipp: Führen Sie vor Arbeiten mit schweren Vorrichtungen einen kurzen Sicherheitscheck durch: Ist das Gewicht bekannt? Ist die Last gegen Herabfallen gesichert? Befinden sich Personen im Gefahrenbereich? Sind die eingesetzten Hilfsmittel geeignet und intakt? Wenn eine dieser Fragen offenbleibt, müssen die Arbeiten vorerst unterbrochen werden.

Weitere Informationen: Meldungen und Hinweise zur Unfallverhütung finden Sie auf Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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