Tag des Lichts: Polizei gibt an drei Standorten Tipps, damit Velos & Fussgänger sichtbar sind

(Kanton Thurgau TG). Die Kantonspolizei Thurgau führt am 5. November anlässlich des Nationalen Tag des Lichts Standaktionen in Frauenfeld, Weinfelden und Rickenbach durch.

Am Donnerstag, 5. November, beteiligt sich die Kantonspolizei Thurgau erneut am Nationalen Tag des Lichts.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Anlass: 20. Nationaler Tag des Lichts.
  • Datum: Donnerstag, 5. November 2026.
  • Zeit: 15.00 bis 18.30 Uhr an allen drei Standorten.
  • Frauenfeld: Einkaufszentrum Passage.
  • Weinfelden: Einkaufszentrum Thur Markt.
  • Rickenbach bei Wil: Einkaufszentrum Coop Breite.
  • Angebot: Praktische Tipps der polizeilichen Verkehrsschulung.
  • Zielgruppen: Fussgänger, Velo- und E-Bike-Fahrende sowie Personen mit E-Trottis oder Rollern.
  • Thema: Bessere Sichtbarkeit und Schutz vor Verkehrsunfällen in der dunklen Jahreszeit.
  • Motto: „Nur wer leuchtet wird von Weitem gesehen“.

Zum 20. Mal soll mit diesem Aktionstag auf die Bedeutung der Sichtbarkeit im Strassenverkehr und die erhöhte Unfallgefahr in der dunklen Jahreszeit aufmerksam gemacht werden. Insbesondere für Personen, die zu Fuss, mit dem Velo, E-Bike, E-Trotti oder Roller unterwegs sind, ist es wichtig, gut sichtbar zu sein.

Polizei gibt Tipps zur besseren Sichtbarkeit im Strassenverkehr

Die Kantonspolizei Thurgau organisiert an diesem Tag Standaktionen in drei Einkaufszentren im Kanton. Mitarbeiter der Verkehrsschulung stehen vor Ort bereit, geben praktische Tipps zur besseren Sichtbarkeit im Strassenverkehr und zeigen auf, wie sich Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in der dunklen Jahreszeit schützen können.

Standaktionen in Frauenfeld, Weinfelden und Rickenbach

Die Aktionen finden von 15.00 bis 18.30 Uhr an folgenden Standorten statt:

  • Einkaufszentrum Passage Frauenfeld
  • Einkaufszentrum Thur Markt, Weinfelden
  • Einkaufszentrum Coop Breite, Rickenbach bei Wil

Unter dem Motto „Nur wer leuchtet wird von Weitem gesehen“ freut sich die Verkehrsschulung auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher sowie anregende Gespräche rund um das Thema Sicherheit und Sichtbarkeit im Strassenverkehr.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Symbolbild © Yevhen Prozhyrko/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Sichtbarkeit im Strassenverkehr

Sehen und gesehen werden: Wie Licht und Reflektoren bei Dunkelheit Leben schützen

In der dunklen Jahreszeit wird gute Sichtbarkeit im Strassenverkehr besonders wichtig. Wer zu Fuss, mit dem Velo oder einem E-Bike unterwegs ist, kann bei schlechten Lichtverhältnissen leicht übersehen werden. Dabei reichen oft schon einfache Massnahmen, um früher wahrgenommen zu werden. Helle Kleidung, reflektierende Elemente und eine funktionierende Fahrzeugbeleuchtung können die Sicherheit deutlich verbessern.

1. Wie gross ist der Unterschied zwischen dunkler und reflektierender Kleidung?

Wer bei Dunkelheit dunkle Kleidung trägt, wird von Autofahrenden unter geeigneten Vergleichsbedingungen erst aus einer Entfernung von ungefähr 25 Metern erkannt. Bei heller Kleidung kann sich diese Entfernung auf etwa 40 Meter erhöhen. Mit gut reflektierenden Materialien sind unter günstigen Bedingungen sogar rund 140 Meter möglich.

Warum das entscheidend ist: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h legt ein Auto pro Sekunde rund 14 Meter zurück. Wird ein Fussgänger erst aus kurzer Entfernung erkannt, bleibt deshalb wenig Zeit zum Reagieren und Bremsen.

Reflektoren richtig platzieren: Besonders gut eignen sich reflektierende Bänder an Armen, Handgelenken und Fussgelenken. Bewegte Reflektoren erleichtern es anderen Verkehrsteilnehmenden, eine Person als Fussgänger oder Velofahrer zu erkennen.

Auch reflektierende Elemente an Rucksäcken, Jacken, Schuhen und Helmen können hilfreich sein. Wichtig ist, dass sie aus verschiedenen Richtungen sichtbar sind und nicht durch Taschen oder Kleidungsstücke verdeckt werden.

2. Velo, E-Bike und E-Trotti: Diese Beleuchtung ist wichtig

Für Velos gelten in der Schweiz klare Beleuchtungsvorschriften. Bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechten Sichtverhältnissen müssen vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht verwendet werden. Die Beleuchtung muss für andere Verkehrsteilnehmende gut erkennbar sein und darf diese nicht blenden.

E-Bikes: Für E-Bikes gilt seit April 2022 die Pflicht, auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen sind die vorgeschriebenen Vorder- und Rücklichter zu verwenden.

E-Trottis: Auch elektrisch angetriebene Trottinette benötigen die vorgeschriebene Beleuchtung und Rückstrahler. Bei Fahrten im Dunkeln sollte vor dem Losfahren kontrolliert werden, ob die Lichter ordnungsgemäss funktionieren.

Zusätzliche Sichtbarkeit: Eine reflektierende Weste, helle Kleidung oder reflektierende Bänder ergänzen die Fahrzeugbeleuchtung sinnvoll. Licht am Fahrzeug allein macht nicht alle Körperbewegungen und die gesamte Silhouette gleich gut erkennbar.

Kontrollieren Sie zudem regelmässig den Ladezustand der Beleuchtung und achten Sie darauf, dass die Lichter nicht durch Schmutz, Gepäck oder andere Gegenstände verdeckt werden.

3. Sichtbarkeit auf dem Schulweg: Was Eltern tun können

Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen herannahender Fahrzeuge häufig noch nicht so zuverlässig einschätzen wie Erwachsene. Gleichzeitig werden sie wegen ihrer geringeren Körpergrösse hinter parkierten Autos oder anderen Hindernissen leichter übersehen.

Leuchtwesten und Reflektoren: Auffällige Sicherheitswesten, reflektierende Schulrucksäcke und reflektierende Elemente an Jacken können die Erkennbarkeit verbessern. Besonders sinnvoll sind Materialien, die sowohl von vorne als auch von hinten sichtbar sind.

Den Schulweg gemeinsam üben: Eltern sollten mit jüngeren Kindern sichere Übergänge und besonders unübersichtliche Stellen besprechen. Dabei gilt: Vor dem Betreten einer Fahrbahn anhalten, den Verkehr beobachten und erst losgehen, wenn das Überqueren sicher möglich ist.

Auch Autofahrende müssen einen Beitrag leisten. Gerade in Wohnquartieren und in der Nähe von Schulen ist eine angepasste Geschwindigkeit entscheidend. Rechnen Sie mit Kindern, die unvermittelt hinter Sichthindernissen hervortreten können.

Gut zu wissen: Eine BFU-Erhebung zeigt, dass sich der Anteil der Velo- und E-Bike-Fahrenden, die bei Dämmerung und Dunkelheit sowohl die Fahrzeugbeleuchtung als auch mindestens eine Sichtbarkeitshilfe am Körper verwenden, zwischen 2022 und 2025 von 14 auf 28 Prozent erhöht hat. Bei klassischen Velos lag dieser Anteil zuletzt allerdings erst bei 21 Prozent.

Einfacher Sichtbarkeitstest: Lassen Sie sich bei Dunkelheit von einer anderen Person aus einer sicheren Entfernung fotografieren – einmal ohne und einmal mit reflektierenden Elementen, jeweils unter vergleichbaren Lichtverhältnissen. Der Unterschied kann eindrücklich zeigen, wie stark sich die Erkennbarkeit verändert.

Praktischer Tipp: Legen Sie eine kleine Sicherheitsausrüstung für die dunkle Jahreszeit bereit: reflektierendes Band für Jacke oder Rucksack, aufladbares Velolicht und eine auffällige Weste. Prüfen Sie vor jeder Fahrt, ob Licht und Reflektoren gut sichtbar sind. Besonders praktisch sind Reflektoren, die dauerhaft an Taschen und Jacken befestigt bleiben können.

Weitere Informationen: Hinweise für die dunkle Jahreszeit finden Sie bei Polizeinews Prävention. Weitere Beiträge zur Sicherheit auf dem Schulweg und im Strassenverkehr veröffentlicht Schulanfang.ch.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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