🚛 Schwerverkehrskontrollen – weshalb Zoll und Polizei gemeinsam im Einsatz stehen
Schwere Nutzfahrzeuge stellen aufgrund ihrer Grösse und ihres Gewichts besondere Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Technische Mängel, ungenügend gesicherte Ladung oder eine Überschreitung der zulässigen Gewichte können erhebliche Risiken für andere Verkehrsteilnehmende verursachen.
1. Fahrzeugzustand und Verkehrssicherheit: Bei Schwerverkehrskontrollen können unter anderem Bremsen, Reifen, Beleuchtung und der allgemeine technische Zustand überprüft werden. Gerade bei schweren Fahrzeugen ist eine einwandfrei funktionierende Bremsanlage besonders wichtig.
2. Gewicht und Ladungssicherung: Überladene oder falsch beladene Lastwagen können eine Gefahr darstellen. Eine ungenügend gesicherte Ladung kann bei Bremsmanövern oder in Kurven verrutschen und dadurch die Fahrstabilität beeinträchtigen. Auch die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte sind zu beachten.
3. Lenk- und Ruhezeiten: Für zahlreiche gewerblich eingesetzte schwere Fahrzeuge gelten Vorschriften zu Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten. Deren Einhaltung soll insbesondere das Risiko von Unfällen durch Übermüdung reduzieren. Auch die korrekte Verwendung der vorgeschriebenen Kontrollgeräte kann überprüft werden.
4. Unterschiedliche Aufgaben der Behörden: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist unter anderem für Zoll- und Grenzkontrollaufgaben zuständig. Die Polizei nimmt Aufgaben im Bereich der Verkehrssicherheit und der Durchsetzung der Strassenverkehrsvorschriften wahr. Bei gemeinsamen Einsätzen können sich die Zuständigkeiten und Fachkenntnisse beider Behörden ergänzen.
5. Kontrollen dienen auch der Prävention: Regelmässige Überprüfungen können dazu beitragen, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu fördern. Für Transportunternehmen lohnt es sich deshalb, Fahrzeuge, Ladung und erforderliche Unterlagen bereits vor Fahrtantritt sorgfältig zu kontrollieren.
Wichtig: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit macht in seiner Mitteilung keine Angaben zu festgestellten Verstössen, Anzeigen oder sichergestellten Fahrzeugen. Auch die konkret geprüften Kontrollpunkte werden nicht genannt. Die genannten Prüfbereiche sind allgemeine Beispiele für mögliche Schwerverkehrskontrollen.
Weitere Informationen über die Arbeit des Schweizer Zolls bietet Schweizerzoll.ch.