Zug ZG: Neue Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zone sollen Schulweg sicherer machen
Auf der Gotthardstrasse wurden bei der Einmündung zur Grafenaustrasse zwei neue Fussgängerstreifen markiert, je einer östlich und westlich der Einmündung.
Sie liegen beim Übergang zur Musikschule Zug und zum Alterszentrum Neustadt und machen vor allem den Schulweg für Kinder sicherer.
Grundlage für den Stadtratsentscheid war eine mehrtägige, anonyme Videobeobachtung des Verkehrs.
Das Quartier Neustadt zwischen Bahnhof und See wurde in den letzten Jahren umgebaut und aufgewertet. Auf der Alpenstrasse und der Gotthardstrasse gilt heute Tempo 30. Mit dieser Tempo-30-Zone wurden die früheren Fussgängerstreifen entfernt. Der Grund: In einer Tempo-30-Zone dürfen Fussgängerinnen und Fussgänger überall über die Strasse gehen und sind nicht an einen bestimmten Übergang gebunden.
Trotzdem blieb die Frage nach Fussgängerstreifen ein Thema – vor allem mit Blick auf die Sicherheit auf dem Schulweg. Denn die Musikschule Neustadt wird auch von Kindern besucht, und gleich nebenan liegt das Alterszentrum Neustadt. Nach einer Anfrage aus dem Grossen Gemeinderat stellte der Stadtrat im April 2025 in Aussicht, beim Übergang zur Musikschule einen Fussgängerstreifen zu prüfen.
Um die Lage genau zu beurteilen, liess die Stadt im Herbst 2025 den Verkehr mit anonymisierten Videoaufnahmen beobachten, dies an mehreren Tagen und zu verschiedenen Tageszeiten. Dabei wurden die zu Fuss Gehenden gezählt und der Ablauf des Verkehrs untersucht. Das Ergebnis fiel klar aus: Der Verkehr läuft ruhig und geordnet ab, gefährliche Situationen gab es keine. Auffällig war jedoch, dass viele Menschen die Strasse genau dort überqueren, wo künftig die beiden Fussgängerstreifen liegen – auf dem kürzesten Weg zwischen der SBB-Treppe und der Pilatusstrasse.
Beim Musikschulhaus und beim Alterszentrum ist es deshalb sinnvoll, die Übergänge an einer klaren Stelle zu bündeln und den zu Fuss Gehenden den Vortritt zu geben. Die Verordnung über die Tempo-30-Zonen lässt solche Fussgängerstreifen bei Schulen und Heimen ausdrücklich zu.
„Mit den beiden Fussgängerstreifen ist rund um die Musikschule und das Alterszentrum klar geregelt, wer Vortritt hat. Das dient besonders der Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg“, sagt Barbara Gysel, Vorsteherin des Departements Soziales, Umwelt und Sicherheit. „Die Videoanalyse zeigt, dass diese Lösung möglich ist – so setzen wir unser Schulwegsicherheitskonzept aktiv um.“
Damit die neuen Fussgängerstreifen auch bei Dunkelheit gut sichtbar sind, wurde zuerst die Beleuchtung an die geltenden Vorgaben angepasst. Mit der Genehmigung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug sind die beiden Fussgängerstreifen nun markiert. Zusätzliche Signale weisen auf die Übergänge hin.
Quelle: Stadt Zug
Bildquelle: Stadt Zug