Kanton Glarus: Zwei Einsätze wegen Gewalt in Beziehungen – eine Person in Spitalpflege

Am Freitagabend, 17. April 2026, rückte die Kantonspolizei zweimal wegen häuslicher Gewalt aus.

Die beiden Vorfälle ereigneten sich unabhängig voneinander. In beiden Fällen kam es zu psychischer und physischer Gewalt. Eine Person musste sich in Spitalpflege begeben.

Ziel der polizeilichen Intervention ist in solchen Situationen der Schutz der gefährdeten Person sowie die Klärung des Sachverhalts. Gestützt auf das kantonale Polizeigesetz kann die Polizei Personen aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen. Zudem kann sie ein Annäherungs-, Kontakt- und/oder Rayonverbot aussprechen.

In beiden Fällen vom Freitagabend verfügte die Polizei nach der Sachverhaltsklärung entsprechende Massnahmen.

Betroffene von häuslicher Gewalt können sich jederzeit an die Polizei oder an spezialisierte Beratungsstellen wie die Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Gewaltprävention wenden.

 

Quelle: Kantonspolizei Glarus
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Glarus

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